Eis- und Schneeschutz Auto

Posted on Dezember 21, 2009 at 5:08 pm.

Kälte, Schnee und Frost stellen Autofahrer vor besondere Herausforderungen und das gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch davor. Laut Experten des TÜV Rheinland muss vor Fahrtantritt das gesamte Fahrzeug von Eis und Schnee befreit werden. Dazu gehören auch das Dach und die Kühlerhaube sowie Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen. Nur ein kleines Sichtfenster zu enteisen reicht nicht aus und kann strafrechtliche Konseuenzen haben. Bei einem Umfall kann es auch noch zu Regressforderungen der Versicherungen kommen. 

Wird das Auto nicht vollständig frei geräumt, kann der nachfolgender Verkehr durch herunterwehenden Schnee behindert werden oder beim Antauen und Bremsen kann die eigene Sicht durch Herunterrutschen des Schnees stark eingeschränkt sein.

Zudem raten Experten immer die Klimaanlage einzuschalten – auch bei Minusgraden im Winter. Die Klimaanlage trocknet die Luft im Fahrzeug und beschlagene Scheiben werden schnell wieder durchsichtig. Für die Heckscheibe die Heckscheiben-Heizung benutzen.

Auch für Lkw-Fahrer gilt im Übrigen die Pflicht zum “Schneeräumen”: Vor dem Start muss der Fahrer kontrollieren, ob das Dach oder die Plane vereist sind. Schnee und Eis müssen unbedingt entfernt werden, damit sie nicht während der Fahrt vom Dach fliegen und andere Fahrzeuge beschädigen oder zu einem schlimmen Verkehrsunfall führen.

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