Das Amtsgericht München und das Landesgericht Frankfurt haben in zwei verschiedenen Verfahren entschieden, dass Reiseveranstalter nicht Geld zurückzahlen müssen, wenn die Pisten während des Urlaubs schneefrei geblieben sind. Grüne Abhänge gelten als “allgemeines Lebensrisiko” und können nicht als Reisemängel bei Veranstalter eingeklagt werden. Das gilt aber nur, solange nicht explizit mit der Schneesicherheit des Urlaubortes [...]